Discussion:
ladung länger als fahrzeug
(zu alt für eine Antwort)
Magdalene Bichl
2005-01-03 13:02:22 UTC
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hallo

ich habe ein problem, wir bekommen einen kleinen 3,5to lkw zur verfügung,
der hat aber eine ladelänge von 4,20m unser transportgut hat allerdings
eine länge von 4,35.

nun, wäre alles halb so problematisch, nur das fahrzeug hat eine
ladebordwand, daher meine/unsere frage, darf man diese ladebordwand wärend
der fahrt (wien-linz) etwas offen lassen, wenn man alle notwendigen
sicherungen vortrift (sicherung der ladebordwand und zusätliche
signalisierung) ???

das fahrzeug hat eine gesamtlänge von 6,5m (bei komplett geschlossener
ladebordwand), in unserem fall (bei etwas offener ladebordwand) hätte das
fahrzeug etwa 7,0m gesamtlänge !

vielen dank im vorraus
meggy
Lukas Schratz
2005-01-03 14:06:35 UTC
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Magdalene Bichl hackte in den Rechenknecht
Post by Magdalene Bichl
nun, wäre alles halb so problematisch, nur das fahrzeug hat eine
ladebordwand, daher meine/unsere frage, darf man diese ladebordwand
wärend der fahrt (wien-linz) etwas offen lassen, wenn man alle
notwendigen sicherungen vortrift (sicherung der ladebordwand und
zusätliche signalisierung) ???
Nein, darf man nicht. Die Ladebordwand muß in einer sicheren Position
mit einem Haken oder einer Kette gesichert sein, und zwar so, wie es
typisiert ist. Dazu gibt es auch das Ladebordwand-Prüfbuch (das du auch
mitzuführen hast, BTW). Andere Sicherungen sind nicht zulässig.
Kannst du das Zeug, was da drin ist, nicht schräg
laden/aufstellen/whatever?
Post by Magdalene Bichl
vielen dank im vorraus
meggy
luke
--
Weisst, was du mal machen musst? Einen Haufen Windows-DAUs sitzt in
deinem Zimmer, und irgendwann fanegst Du vollkommen ungeruehrt an, im
Textmodus Nethack zu spielen. Dann weisst Du, was ein Kulturschock ist.
:o) --Jan Heitkoetter in dcoulm
Katharina Fuhrmann
2005-01-03 14:51:17 UTC
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Post by Lukas Schratz
Magdalene Bichl hackte in den Rechenknecht
Post by Magdalene Bichl
nun, wäre alles halb so problematisch, nur das fahrzeug hat eine
ladebordwand, daher meine/unsere frage, darf man diese ladebordwand
wärend der fahrt (wien-linz) etwas offen lassen, wenn man alle
notwendigen sicherungen vortrift (sicherung der ladebordwand und
zusätliche signalisierung) ???
Nein, darf man nicht. Die Ladebordwand muß in einer sicheren Position
mit einem Haken oder einer Kette gesichert sein, und zwar so, wie es
typisiert ist. Dazu gibt es auch das Ladebordwand-Prüfbuch (das du auch
mitzuführen hast, BTW). Andere Sicherungen sind nicht zulässig.
Kannst du das Zeug, was da drin ist, nicht schräg
laden/aufstellen/whatever?
Du meinst all die Klein-LKW, die hinten z.B. Rohre oder so rausstehen
haben, fahren illegal? Wie kann man dann überhaupt eine Laggutfuhre
erzeugen?
Ich mein das jetzt nicht bös, aber etwas verwundert. Und woher weiß ich
eigentlich, daß ich ein Ladebordwand-Prüfbuch mitzuführen hab? In der
Fahrschule hab ich das nicht gelernt. Schon gar nicht beim B-Schein mit
dme ein 3,5er ja zu fahren ist.
Für welche LKWs braucht man das? Und was wird da geprüft?
Ich hab sowas bei meinem Kleinen nicht.
Oder kannst sein, daß wir alle aneinander vorbeireden?
Ich mein mit "Ladebordwand", so wie Magdalena vermutlich auch, die
hintere Klappe des LKW. Bei mir kann man die geschlossen haben, offen
indem sie waagrecht wegsteht und offen indem sie runterhängt. Letzteres
ist zwar bei mir aufgrund der Hängekupplung nur was bedingt möglich,
aber das tut je nichts zur Sache. Ich hab mir eigentlich bis jetzt keine
größeren Grdanken darüber gemacht, ob ich das Ding hinten aufklappe und
was rausstehen lassen darf oder nicht. Ich machs eigentlich im gegebenen
Fall und wenn die Kisten zu lang wird, markier ich es entsprechend
(roter Fetzn oder notfalls Langgutfuhre). Wobei das einzige Mal, wo ich
das Ding offen gelassen hab, hinten noch der Hänger dran war, also für
den nachfolgenden Verkehr sozusagen komplett irrelevant.
Und irgendwie kann ich mir absolut nicht vorstellen, daß ich da was
komplett falsch gemacht hab. Denn sonst dürfte es ja gar keine
Regelungen zum Thema Langgutfuhre geben, oder?

Kathi (die jetzt wirklich neugierig ist)
Richard Stefek
2005-01-03 16:01:15 UTC
Permalink
Post by Katharina Fuhrmann
Kathi (die jetzt wirklich neugierig ist)
Ganz einfach eigentlich:
Bordwand /= LADEbordwand
--
___ ___ _ _ _ _
| \ __ _ | _ (_)__| |___ __| |_ (_) KuK Koidmocha sowia
| |) / _` | | / / _` (_-</ _| ' \| | laundesbesta Biatesta
|___/\__,_| |_|_\_\__,_/__/\__|_||_|_| PIP#1800
** Weu durt wo de Brauer haus`n, kennan si de Hauer braus`n **
Lukas Schratz
2005-01-03 18:47:01 UTC
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Katharina Fuhrmann hackte in den Rechenknecht
Post by Katharina Fuhrmann
Du meinst all die Klein-LKW, die hinten z.B. Rohre oder so rausstehen
haben, fahren illegal? Wie kann man dann überhaupt eine Laggutfuhre
erzeugen?
Nein. aber da ging es um die Ladebordwand. Oben was rausstehen kannst du
lassen, wenn du die LBW zumachen kannst. Bis 1m: Sicherung reicht,
darüber Langgutfuhre (WIMRE, ich habe das GsD nie gebraucht)
Post by Katharina Fuhrmann
Ich mein das jetzt nicht bös, aber etwas verwundert. Und woher weiß
ich eigentlich, daß ich ein Ladebordwand-Prüfbuch mitzuführen hab? In
der Fahrschule hab ich das nicht gelernt. Schon gar nicht beim
B-Schein mit dme ein 3,5er ja zu fahren ist.
Tja, blöd eigentlich. Aber für alle "Hebezeuge" ist ein Prüfbuch
mitzuführen. Und leider schützt Unwissenheit vor Strafe nicht. Ich habe
das auch erst gelernt, als mir meine Chefin damals gesagt hat, daß die
LBW wieder überprüft werden muß und ich das ins Prüfbuch eintragen
lassen soll.
Post by Katharina Fuhrmann
Für welche LKWs braucht man das? Und was wird da geprüft?
Für alle mit einem "Hebezeug" also dort, wo das elektirsch/hydraulisch
zugeht. Geprüft wird Sicherheit und Funktion, so wie beim Pickerl.
Post by Katharina Fuhrmann
Ich hab sowas bei meinem Kleinen nicht.
Du hast auch keine LBW. ;-)
Post by Katharina Fuhrmann
Oder kannst sein, daß wir alle aneinander vorbeireden?
Ja. :-)
Post by Katharina Fuhrmann
Ich mein mit "Ladebordwand", so wie Magdalena vermutlich auch, die
hintere Klappe des LKW. Bei mir kann man die geschlossen haben, offen
indem sie waagrecht wegsteht und offen indem sie runterhängt.
Das ist eine Bordwand. Keine Ladebordwand. Bei Magdalena scheint es sich
aber tatsächlich um eine Ladebordwand mit Gegenklappe zu handeln.
Post by Katharina Fuhrmann
Kathi (die jetzt wirklich neugierig ist)
luke
--
Post by Katharina Fuhrmann
Ich suche ein tool, womit ich Logfiles der Suse Firewall 2
aufbereiten und in einem Browser darstellen kann.
perl
--Jürgen P.Meier kennt "toolz"
Magdalene Bichl
2005-01-03 15:32:38 UTC
Permalink
Post by Lukas Schratz
Nein, darf man nicht. Die Ladebordwand muß in einer sicheren Position
mit einem Haken oder einer Kette gesichert sein, und zwar so, wie es
typisiert ist. Dazu gibt es auch das Ladebordwand-Prüfbuch (das du auch
mitzuführen hast, BTW). Andere Sicherungen sind nicht zulässig.
wir haben sich gedacht, die sicherung etwas zu verlängern (mittels einer
festenverbindung zum fahrzeug), aber dann müssten wir damit zur typisierung
vorfahren ?

wenn ich das dann richtig verstanden habe, ist es auch verboten bei einem vw
golf die heckklappe etwas offen aber fixiert (verzurrt mittels spanngurten)
wärend der fahrt zu lassen ?
Post by Lukas Schratz
Kannst du das Zeug, was da drin ist, nicht schräg
laden/aufstellen/whatever?
nein leider nicht, das fahrzeug hat zwar oberhalb der ladebordwand noch eine
klappe (die nach oben geklappt werden kann), aber das transportgut würde in
diesem fall auf der ladebordwand liegen und dazu ist es leider etwas zu
schwer.

vielen dank für deine antwort
meggy
Raoul Donschachner
2005-01-03 16:13:12 UTC
Permalink
Post by Magdalene Bichl
wenn ich das dann richtig verstanden habe, ist es auch verboten bei einem vw
golf die heckklappe etwas offen aber fixiert (verzurrt mittels spanngurten)
wärend der fahrt zu lassen ?
Machs einfach, für den unwahrscheinlichen Fall, dass du deswegen
aufgehalten wirst, stell dich dumm.

Fixier Ladegut und Klappe natürlich maximal gut, herumfliegende Teile
braucht niemand auf der Autobahn.

Raoul
--
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Lukas Schratz
2005-01-03 18:45:20 UTC
Permalink
Magdalene Bichl hackte in den Rechenknecht
Post by Magdalene Bichl
Post by Lukas Schratz
Nein, darf man nicht. Die Ladebordwand muß in einer sicheren Position
mit einem Haken oder einer Kette gesichert sein, und zwar so, wie es
typisiert ist. Dazu gibt es auch das Ladebordwand-Prüfbuch (das du
auch mitzuführen hast, BTW). Andere Sicherungen sind nicht zulässig.
wir haben sich gedacht, die sicherung etwas zu verlängern (mittels
einer festenverbindung zum fahrzeug), aber dann müssten wir damit zur
typisierung vorfahren ?
Theoretisch, ja.
Post by Magdalene Bichl
wenn ich das dann richtig verstanden habe, ist es auch verboten bei
einem vw golf die heckklappe etwas offen aber fixiert (verzurrt
mittels spanngurten) wärend der fahrt zu lassen ?
Aaahm. Gute Frage. Keine Ahnung. Ich weiß nicht, wie weit das erlaubt
ist, wenn es recht gut fixiert ist. Irgendwas war einmal mit
Heckklappen, angesaugtem CO im Auto und vorsätzlicher Gefährdung, aber
ich glaube, das war eine versicherungstechnische Geschichte.
Post by Magdalene Bichl
Post by Lukas Schratz
Kannst du das Zeug, was da drin ist, nicht schräg
laden/aufstellen/whatever?
nein leider nicht, das fahrzeug hat zwar oberhalb der ladebordwand
noch eine klappe (die nach oben geklappt werden kann), aber das
transportgut würde in diesem fall auf der ladebordwand liegen und dazu
ist es leider etwas zu schwer.
Einmal Klartext:
Was willst du führen und wie schaut das genau aus.
Vielleicht habe ich ja noch einen Geistesblitz.
Post by Magdalene Bichl
vielen dank für deine antwort
meggy
luke, der auch 7,5m auf der 7.2m-Ladefläche untergebracht hat ;-)
--
Vorsichtig formuliert, sind Virenscanner die magischen Amulette der
in finsterster Barbarei lebenden Mitglieder des Microsoft-Stammes.
--A.Bartolich in <***@webpc1.vai.co.at>
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